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Ordentliche Kündigung

Die reguläre, das heißt die ordentliche Kündigung jedes Versicherungsvertrages ist einmal jährlich rechtzeitig vor Ende des Versicherungszeitraumes möglich. In der Regel endet der für die Kündigung maßgebliche Versicherungszeitraum immer zum Jahresende mit dem 31. Dezember. Jede Kündigung, die bis zum 30. November eines Kalenderjahres schriftlich erfolgt, wird mit dem Jahresende wirksam.

In seltenen Fällen liegt bei manchen Verträgen das Ende des Versicherungszeitraumes genau 12 Monate nach dem jeweiligen Abschlußdatum des Vertrages, fällt also nicht mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen. In diesem Fall ist besondere Sorgfalt angebracht, um den Kündigungstermin bei einem Versicherungswechsel nicht zu verpassen, und ein weiteres Jahr in der Versicherung zu verbleiben.

Die Kündigung außerhalb des festgelegten Zeitraums für eine ordentliche Kündigung ist nur in ganz bestimmten, von vornherein festgelegten Gründen zulässig:  Wenn sich der Versicherungsbeitrag verändert, und es für den Versicherungsnehmer dadurch teurer wird, nach einem Schadensfall und – logischerweise – nach einem Fahrzeugwechsel oder der Abmeldung des Fahrzeugs.

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